Der Entscheid bedeutet, dass Beschwerden gegen Patente im Grundsatz keine aufschiebende Wirkung haben. Der Ständerat wollte dies ursprünglich nur bei «heiklen» Patenten, etwa wenn der menschliche Körper betroffen ist.

Der Nationalrat wollte ursprünglich eine Popularbeschwerde - also dass Dritte zur Beschwerde berechtigt sind - auch in einer Reihe anderer Fälle. Er verzichtete aber schon in der vergangenen Woche auf eine entsprechende Erweiterung des Katalogs der Beschwerdegründe und kam damit der kleinen Kammer entgegen.

Kernpunkt der Gesetzesrevision ist allerdings etwas ganz anderes. Bislang beurteilte das Schweizer Patentverfahren im Gegensatz zu Verfahren zahlreicher anderer Staaten nicht, ob eine bestimmte Erfindung tatsächlich neu ist. Die Gültigkeit eines schweizerischen Patents blieb damit ungewiss.

Wer sich mit einem solchen Patent nicht begnügte, musste bisher den Umweg über ein voll geprüftes und auf die Schweiz ausgedehntes europäisches Patent wählen. Dies wird mit der Revision nun geändert. Die Vorlage wird noch einer Schlussabstimmung unterzogen.

(AWP)